Niedersächsische Verordnung ab10.01.2021
Was bedeutet die neue Verordnung für die Kleingärtnervereine?
Jede Person darf sich in der eigenen Wohnung, Gärten, Höfen und angemieteten Räumlichkeiten nur mit Personen des
eigenen Hausstandes und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen
Hausstand treffen. Ausnahmen gibt es für Begleit- und Betreuungspersonen von pflegebedürftigen Personen.
Die Beschränkungen sind für unsere Parzellen und allen Gemeinschaftsanlagen gültig. Ihr solltet euch an die Beschränkungen halten,
da unsere Anlagen öffentlich sind und von Besuchern besucht werden, die bei Verstößen die Polizei benachrichtigen könnten. Das gilt
natürlich auch für böse Nachbarn. Es können Ordnungswidrigkeiten bis zu 25.000 € ausgesprochen werden.
Unabhängig davon, könnt ihr Zusammenkünfte die durch Rechtsvorschriften, wie vorgeschriebene Sitzungen und Zusammenkünfte in
geschlossenen Räumen durchführen, wenn das Abstandsgebot und das Hygienekonzept eingehalten wird. Dabei ist eure Satzung zu beachten.
Vorstandssitzungen könnt ihr auch als Telefon- oder Videokonferenz durchführen. Damit wäre gewährleistet, dass die Kommunikation
im Vorstandsbereich aufrechterhalten bleibt. Der Bezirksverband führt seit Ende 2020 seine Vorstandssitzungen als Videokonferenz durch und hat damit gute Erfahrungen gemacht.
Grundsätzlich sollten wir alle, in allen Lebenslagen und allen Bereichen unsere persönlichen Kontakte zu anderen Personen auf ein
Minimum reduzieren. Jeder Einzelne von uns sollte seinen persönlichen Beitrag leisten, damit wir möglichst bald wieder in die Normalität zurückkommen.
Verfasser: Detlef Steiniker