Mitte Mai führte der Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde (LNG) ein besonders gut nachgefragtes Wochenendseminar in Bad Essen bei Osnabrück durch. Die Einladung wollten weit mehr als 50 Teilnehmer wahrnehmen. Da nur eine max. Anzahl von Plätzen zur Verfügung stand, mussten einige Interessenten auf andere Veranstaltungen verwiesen werden. Zum Generalthema hatte der Veranstalter “Die Kleingartenlaube” gewählt. Dieses Thema wurde aus rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen über die bautechnischen Möglichkeiten, die Anpassung an den Garten und die Absicherung gegen Schäden aus der Natur oder nach Einbrüchen etc. betrachtet. Aber auch das eine oder andere Thema, das die Vereinsvorstände immer wieder zu beachten haben, blieb nicht außen vor.
Rechtsanwalt Karsten Duckstein bildete den Auftakt, indem er die rechtlichen Bestimmungen für den Laubenbau, die Nutzungsweisen und die Begriffe, zum Beispiel dauerhaftes Wohnen erläuterte. Er ging auch darauf ein, wie wir Umbauen und Bestandsschutz oder Renovierung und Totalveränderung unterscheiden. Begriffe, mit denen sich jeder Vorstand immer wieder auseinanderzusetzen hat.