Bezirksverband der Kleingärtner Wolfsburg und Umgebung e.V.
Verfasst am 10.05.2018 um 11:02 Uhr

Freistellungsbescheid   Termin 31.05.2018  !

Nicht vergessen: 

da der steuerliche Freistellungsbescheid nur befristet erteilt ist, müsst Ihr die Freistellung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer in 2018 neu beantragen .


Die Erklärung muss dem Finanzamt bis zum 31. Mai 2018 vorliegen

Die Richtlinien könnt Ihr unter Infos einsehen