Nicht vergessen:
da der steuerliche Freistellungsbescheid nur befristet erteilt ist, müsst Ihr die Freistellung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer in 2018 neu beantragen .
Die Erklärung muss dem Finanzamt bis zum 31. Mai 2018 vorliegen.
Die Richtlinien könnt Ihr unter Infos einsehen