Quelle: Detlef Steiniker
Brandstifter in Wolfsburgs Kleingartenvereinen
Bezirksverband der Kleingärtner Wolfsburg und Umgebung e. V.
Brandstifter in Wolfsburgs Kleingartenvereinen
Weihnachten ist eigentlich das Fest des Friedens und der Ruhe. Für einige Wolfsburger Gartenfreunde endete abrupt am 1.Weihnachtstag das Weihnachtsfest. Am späten Abend, gegen 21 Uhr wurden die ersten Brände in den nebeneinander liegenden Kleingartenvereinen „Am Bohlweg“ und „Westersieck“ entdeckt. Die Wolfsburger Berufsfeuerwehr und die umliegenden freiwilligen Feuerwehren konnten gegen 03 Uhr melden, dass Feuer ist aus. Betroffen waren 5 Gartenlauben die teilweise bis auf die Grundmauern heruntergebrannt waren. Die Polizei stellte schnell fest, dass es sich um Brandstiftung mittels Brandbeschleuniger handelte.
Nun ging es Schlag auf Schlag. Am 27. Dezember brannten 3 Gartenlauben im Kleingartenverein „Am Laagberg“, am 30. Dezember brannten weitere 3 Gartenlauben im Kleingartenverein Westersieck. Im Neuen Jahr ging es weiter. In den Kleingartenvereinen „Am Schäferbusch, Neuland -Fallersleben und wieder in Westersieck brannte es erneut. Der bis heute letzte Brand war Anfang Februar 2024. Die Wolfsburger Polizei führte nach den ersten Bränden umfangreiche Maßnahmen durch um die Täter zu ermitteln. Aber es zeigte sich, dass es äußerst schwierig ist, 25 Kleingartenvereine, verstreut über das gesamte Stadtgebiet, zu überwachen. Die Kleingärtner bilden aber auch nicht tatenlos. Die Mitglieder bildeten in den Abend und Nachtstunden Streifen in den Gartenanlagen und Installierten Wildkameras zur Überwachung Eingänge und Wege. Leider sind bis heute keine Erfolge zu melden.
Betroffen sind 24 Gartenlauben in 5 Kleingartenvereinen. Der Großteil der Gartenlauben sind Totalschäden. Die Schäden belaufen sich auf 500 bis 600 T€. Nun zeigt sich wie wichtig eine Kleingartenversicherung ist. Von den 24 betroffenen Pächtern haben nur 2 eine Kleingartenversicherung. Alle anderen müssen die Schäden allein tragen.
Die erste Maßnahme in den betroffenen Kleingärten ist das Sortieren und Trennen des Brandschuttes. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um Sondermüll, der in den wenigsten Fällen deponiert werden kann. Die leichten Fälle sind Eisenschrott oder Asbest. Problematischer sind das angerannte Holz und der Mauerschutt. Fast unlösbar ist aber der beim Brand entstandene Mischschutt zu entsorgen, er ist feingliedrig und besteht aus vielen unterschiedlichen Bestandteilen. Die Wolfsburger Kleingärtner haben mit der Wolfsburger Abfallwirtschaft einen kompetenten Partner gefunden. Sie erstellen für die Kleingärtner ein Entsorgungskonzept, wo und wie der jeweilige Sondermüll kostengünstig entsorgt werden kann.
Da die betroffenen Pächter sich in einem ungekündigten Pachtverhältnis befinden, haben sie natürlich dafür zu sorgen, dass der Brandschutt schnellstmöglich entsorgt wird. Dabei entstehen im günstigen Fall Kosten zwischen 3000 bis 5000 €, je nach Laubentyp, Stein- oder Holzlaube, die durch die Pächter getragen werden müssen. Das dass Beräumen der Parzelle zeitnah durchgeführt wird, überwacht natürlich das Umweltamt. Hier entsteht nun die Frage, was passiert, wenn der Pächter die entstehenden Kosten nicht tragen kann? Der Verein darf wegen der Abgabenordnung nicht die Kosten übernehmen.
Im besten Fall ist der Brandschutt ordnungsgemäß entsorgt und die Parzelle hat keine Gartenlaube mehr. Sicherlich werden nicht alle Pächter in der Lage sein eine neue Gartenlaube in Eigenleistung aufzubauen. Viele müssen den Weg gehen, eine neue Gartenlaube von einem Lieferanten zu kaufen und aufstellen zu lassen. Hier ist mit Kosten von 20 bis 25 T€ zu rechnen. Das wird sicherlich für viel Pächter ein großes Hindernis werden. Aber auch der Verein hat damit Probleme. Wie will er eine Gartenparzelle verpachten, auf der keine Gartenlaube steht?
Der Brand einer Gartenlaube mit Totallschaden ist neben der mentalen Belastung vor allen ein finanzielles Problem für die Pächter. Hier ist die bestmöglichste Lösung, der Abschluss einer Kleingartenversicherung.
Selbst die Unterstützung der betroffenen Pächter durch den Bezirk- Landes- oder Bundesverband ist durch die geltende Abgabenordung für gemeinnützige Vereine nicht möglich.
Wir hoffen natürlich das die Brandserie nun ein Ende hat, haben aber im Hinterkopf, dass der oder die Täter nichtgefasst wurden und in 10 Monaten wieder eine Winterperiode ins Haus steht.
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Detlef Steiniker
21.02.2024