Quelle: © Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V.
Wissenswertes
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Verfasst am 08.11.2017 um 09:38 Uhr
Was darf in den Schaukasten?
Eine Informationsmöglichkeit des Vereins ist der Vereinsschaukasten oder das so genannte "schwarze Brett". Dort hängt der Verein Nachrichten, Einladungen, Ankündigungen und Mitteilungen aus. Dabei ist selbstverständlich der Datenschutz zu beachten...
Was darf also in den Vereinsschaukasten? Allgemeine Mitteilungen über
Vereinsgeschehen, die keine besonderen Personendaten enthalten:
- Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Festen, Gemeinschaftsarbeit, Fachvorträgen
- Informationen über Beschlüsse des Vorstandes, z. B. Ruhezeiten, Befahren der Wege mit Fahrrädern, Verbrennen von Abfällen
- Fachinformationen, Fachberatertipps
- Angabe von Ansprechpartnern in Vereinsangelegenheiten (Funktion und Erreichbarkeit
- Lageplan der Kleingartenanlage mit Namen und Parzellenbezeichnung zur Auffindung, wenn ein Pächter widerspricht, dürfen diese Informationen nicht öffentlich gemacht werden
Vorsicht bei persönlichen Daten:
- Persönliche Ereignisse wie Geburtstage, Hochzeiten nur so, wie es im Verein beschlossen worden und üblich ist (ansonsten vorsichtshalber die Betroffenen fragen)
- Keinesfalls Abmahnungen wegen mangelnder kleingärtnerischer Nutzung oder anderem Keinesfalls
- Zahlungsverzug von Pacht und Nebenkosten mit namentlicher Nennung, da der Vereinsschaukasten für jedermann öffentlich zugänglich ist.
Von der Internetseite des Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V
Dokumente: