Wie ein Streit gelöst werden kann, sollte er doch einmal vorkommen, sprach Robert Kröger in seinem Vortrag am Sonntagvormittag. Der Landesvorsitzende und Rostocker Rechtsanwalt beschrieb das Schlichtungsverfahren in seinem Landesverband Mecklenburg und Vorpommern.
Wichtige Voraussetzungen für eine Schlichtung sind, dass sich die Parteien auf eine Lösung ihres Streits einigen wollen und auch können. Ausgeschlossen sei ein Schlichtungsverfahren bei Straftaten oder bei Gesetzesüberschreitungen. Robert Kröger nannte als Beispiel: „Über die Zulässigkeit einer übergroßen Laube kann es keine Schlichtung geben. Hier macht der Gesetzgeber im Bundeskleingartengesetz eindeutige Vorgaben.“ Einigen könne man sich aber, wie ein Rückbau erfolgen könne.
Neben dem gerichtlichen Schlichtungsverfahren kann ein Verband oder Verein auch versuchen, die Streitfälle selber zu lösen. In den Pachtverträgen und Satzungen könne sogar festgelegt werden, dass vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Schlichtung angestrebt werden müsse.
Der Landesverband Mecklenburg und Vorpommern hat dazu eigens eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die mit geschulten Schlichtern aus dem Verband besetzt ist. Beide Parteien müssen einen formalen Weg einhalten, damit das Verfahren gut ablaufen kann. So sind Unterlagen vorzulegen und Gebühren zu entrichten. Da es ein freiwilliges Verfahren ist bedarf es immer der Zustimmung beider Seiten. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen versuchen die in der Regel zwei Schlichter mit den Beteiligten eine Vereinbarung zu erarbeiten. „Das Ziel ist die Einigung, die oft auf einem Vergleichsvorschlag beruht“, so Robert Kröger. Die Schlichter nehmen dabei nicht Partei für eine Seite, sondern moderieren das Gespräch. „Neutralität der Schlichter ist das oberste Gebot einer Schlichtung.“ An wie vielen Stellen im Kleingartenwesen es zu Streitigkeiten kommen kann und wie häufig Lösungen durch eine Schlichtung gefunden werden können, zeigte Robert Kröger eindrucksvoll an seinen Beispielsfolien.